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Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Mit der Gewinn- und Verlustrechnung wird am Jahresende der zu versteuernde Jahresüberschuss beziehungsweise Jahresfehlbetrag eines Unternehmens ermittelt. Die GuV ist gesetzlich vorgeschrieben und wird meist von einem Steuerberater am Ende eines Geschäftsjahres erstellt und zusammen mit der Bilanz beim Finanzamt eingereicht. Geschäftspläne müssen Plan-GuVs enthalten, aus denen hervorgeht mit was für einem Jahresüberschuss zu rechnen ist, wenn sich das Unternehmen wie geplant entwickelt. Dieser ist für Kapitalgeber ein Kriterium um den Unternehmenswert zu bestimmen.

Im Gegensatz zur Liquiditätsrechnung geht es in der GuV nicht um Ein- und Auszahlungen, sondern um Erträge und Aufwendungen. Es werden alle Erträge des vergangenen Geschäftsjahres zusammengezählt von denen dann alle Aufwendungen des Geschäftsjahres abgezogen werden, die Differenz ist der Jahresüberschuss beziehungsweise der Jahresfehlbetrag. Vom Finanzamt werden Gewinn- und Verlustrechnungen die nach dem Umsatzkosten- oder Gesamtkostenverfahren erstellt wurden anerkannt. Im Geschäftsplan sollte das ältere Gesamtkostenverfahren angewandt werden, da alle Mitarbeiter von Beteiligungsgesellschaften und Banken damit vertraut sind und somit keine Akzeptanzprobleme zu erwarten sind.