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Eigenkapital (inkl. Beteiligungen)

Eigenkapital hat in allen Unternehmen die Funktion, für Verbindlichkeiten zu haften. Eine ausreichende Eigenkapitalquote entlastet den Betrieb nicht nur von Kapitaldienstverpflichtungen, sondern führt auch dazu, dass Verlustjahre infolge von Witterungseinflüssen oder sinkenden Preisen verkraftet werden können, ohne dass Überschuldung eintritt.

Betriebsgründungen sollten mit einem Eigenkapitalanteil von mindestens 30% erfolgen. Der Eigenkapitalbedarf ist jedoch von Faktoren wie Zielen, Strategien und Fähigkeiten der Unternehmensgründer, Investitionsvolumen, Risiken der Produktionsschwerpunkte, Absatzsicherheit etc. abhängig. Dem Eigenkapital werden hierbei – je nach Ausgestaltung - auch Beteiligungen und haftende Direktdarlehen zugeordnet. 

Häufigste Rechtsform in der Landwirtschaft sind Einzelunternehmen und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), häufig auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet. Reicht das Eigenkapital der Unternehmer bzw. Gesellschafter nicht, besteht die Möglichkeit Beteiligungen einzuwerben. Sie können in allen Unternehmensformen eingeworben werden, für Einzelunternehmen und BGB-Gesellschaften sind sie jedoch die einzige "externe" Eigenkapitalquelle. Die rechtliche Gestaltung kann in sehr unterschiedlicher Weise, z.B. als Gesellschafterkapital, stille Beteiligung oder Genussrecht erfolgen.