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Unternehmensorganisation

Neben der Darstellung der Aktivtäten ist es notwendig, im Geschäftsplan Angaben zur Unternehmensorganisation vorzunehmen. Insbesondere folgenden Bereiche sind davon betroffen:

An dieser Stelle werden die Überlegungen zur Rechtsform des Unternehmens dargestellt und für den Leser nachvollziehbar erklärt, warum man sich für diese entschieden hat. Welche Rechtsform für die Unternehmung am günstigsten ist, hängt von der geplanten zukünftigen Entwicklung des Unternehmens ab und muss individuell entschieden werden. Bei landwirtschaftlichen Neugründungen ist die Frage der Rechtsform jedoch meist zweitrangig. Sie wird im Wesentlichen von den Kosten, die diese mit sich bringt und dem Image beim Kapitalgeber bestimmt. Vor der Gründung sollte man sich von einem Steuerberater oder einem auf Rechtsfragen der Landwirtschaft spezialisiertem Büro ausführlich informieren lassen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Personengesellschaften, Körperschaften und Mischformen. Einzelunternehmen und BGB-Gesellschaften gehören in der Landwirtschaft zu den häufigsten Rechtsformen. Für diese sind jedoch Beteiligungen die einzige "externe" Eigenkapitalquelle.

Unter den Personen- und Kapitalgesellschaften sind Kommanditgesellschaften (KG) und Aktiengesellschaften (AG) diejenigen, die sich bei der Gründung von landwirtschaftlichen Betrieben anbieten.
Bei der KG werden Gesellschafter, in der Regel der/die verantwortliche/n Landwirt/e der/die haftet/n (Komplemetär/in), und die Kommanditisten, mit beschränkter Haftung unterschieden. Kommanditisten können Kunden, Interessierte, Mitarbeiter oder andere sein. Allerdings müssen neben allen Gesellschaftern auch die unter Umständen häufiger wechselnden Kommanditisten ins Handelsregister eingetragen werden.
Bei der AG wird durch die Aktionäre dauerhaftes Unternehmerkapital bereitgestellt, welches eine nur geringe Verzinsung durch das Teilhaben am Unternehmensergebnis verlangt. Die Anteile der Aktionäre können dabei nicht gekündigt, sondern nur verkauft, übergeben oder vererbt werden.

Auch gibt es gemeinnützige Träger in der biologisch-dynamischen und ökologischen Landwirtschaft. Bei ihnen liegt meist das Eigentum an Grund und Boden sowie meist auch Wohn- und Wirtschaftsgebäuden bei dem gemeinnützigen Träger und wird an die Bewirtschafter verpachtet. Bei gemeinnützigen Projekten ist der Verein als Rechtsform die am häufigsten gewählte Variante. Darüber hinaus kommen die Stiftung und die gGmbH in Frage, die als Vorteil den Steuerabzug haben. Auch Mischformen sind interessante Rechtsformen für landwirtschaftliche Unternehmen. Bei diesen werden Vorteile der Personen und der Körperschaften vereinigt. Im Allgemeinen ist zu beachten, dass verschiedene Rechtsformen aus Sicht der Investoren unterschiedlich bewertet werden. 

Neben der Rechtsform wird der interne Organisationsaufbau beschrieben. Dabei wird der genaue Ablauf des Geschäfts erläutert. Von der Entstehung des Produkts bis zur Auslieferung an den Kunden. Die charakteristischen Merkmale des Unternehmens die für den Kunden und das Unternehmen von besonderem Vorteil sind, sind dabei besonders heraus zu stellen. Auf einem landwirtschaftlichen Betrieb können dies z.B. artgerechte Tierhaltung, gentechnikfreie Futtermittel und ökologischer Anbau sein. Aber auch Kostenvorteile gegenüber der Konkurrenz oder herkömmlicher Produktionsverfahren sind dabei hervorzuheben. Ein neugegründetes Unternehmen hat in der Regel noch keine sehr aufwendig gestaltete Organisation. Wichtig ist, dass sich die Organisationsstrukturen individuell an das spätere Wachstum oder spätere Veränderungen angepasst werden können. Es ist ausreichend die Verantwortungsbereiche festzulegen und dabei eine Organisation mit wenigen Stufen zu gestalten. Investoren stimmt dabei eine leistungsabhängige Vergütung der Mitarbeiter, die Anreize schaffen soll Ziele schneller zu erreichen, zuversichtlich.

Um die Organisationsbeschreibung besser darzustellen kann es sich bei bestimmten Unternehmensstrukturen empfehlen ein Organigramm mit den einzelnen Betriebszweigen zu erstellen. Neben diesem ist eine Darstellung des Personalaufbaus erforderlich, aus der ersichtlich wird wie viele Personen während eines Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt sind und welche Aufgabengebiete diese haben.

Ein wichtiger Punkt sind die Qualifikationsansprüche an die Mitarbeiter. Der Umfang der Qualifikationsbeschreibung orientiert sich an der Bedeutung der zu besetzenden Stelle. Des Weiteren sollten in einer Aufstellung die Löhne und Gehälter der Angestellten hervorgehen. Genaue personenbezogene Angaben werden in diesem Punkt noch nicht gemacht. Hier reicht es aus, einen Überblick zu geben. Genauere Angaben werden in der Finanzplanung erfasst. Zum Zeitpunkt der Gründung muss noch kein vollständiges Team bestehen. Doch es sollten klare Vorstellungen aufgezeigt werden wie und in welchem Zeitraum man vor hat dies zu vervollständigen. Sieht man Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter vor, wird die Art dieser hier genannt um die Unternehmensorganisation damit abzurunden.