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Zusammen mit dem "jungen Altbauern"

Für eine Zusammenarbeit mit dem Altbauern, gibt es kein ideales Modell. Die Situation auf den Betrieben ist völlig unterschiedlich. Es gibt dabei verschiedene Aspekte zu klären:

Klärung der betrieblichen Zusammenarbeit

Bei einer Zusammenarbeit mit dem Nachfolger ist neben der Regelung von Veranwortlichkeiten vor allem Dingen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betriebes ein entscheidender Faktor. Sie sollten überprüfen, ob es für den Betrieb leistbar ist, eine zweite Person, eine zweite Familie wirtschaftlich zu tragen - zumindest für eine Zeit des Überganges. Sollte dies nicht möglich sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die wirtschaftliche Basis des Betriebes auszubauen, bspw. durch Intensivierung der bisherigen Betriebszweige oder eine Ausweitung auf betriebliche Einkommensmöglichkeiten, die kurzfristig generierbar sind. Sie sollten auf jedenfall die Hilfe eines Beraters in Anspruch nehmen, der Ihnen hier geeignete Wege aufzeigen oder Hilfstellungen geben kann.

Klärung des sozialen Miteinanders / des Umfelds

Neben der Klärung wirtschaftlicher Gesichtspunkt muss auch eine Lösung für das soziale Miteinander gefunden werden.

  • Sollen die Nachfolger mit auf dem Hof wohnen, ist dafür ausreichend Wohnraum vorhanden?
  • Welche Regelungen gibt es z.B. für gemeinsame Mahlzeiten?
  • Wie werden Wochenenddienste vereinbart?
  • Wie werden Veranwortlichkeiten verteilt?
  • Wie wird in Konfliktfällen miteinander umgegangen?
  • Wie reagieren Ihre Kinder, Ihre Altenteiler auf die außerfamiliären Nachfolger?

Dies ist und kann nur eine Auswahl von Fragen sein, die auf Ihre Situation zutreffen kann. Letztlich sei auch hier der Hinweis auf eine externe Begleitung oder Beratung hingewiesen.

Stufenmodell zur Zusammenarbeit

Wichtig für eine gemeinsame Arbeit ist eine klare Verteilung von Aufgabenbereichen oder Verantwortlichkeiten. Um den potentiellen Nachfolger in den Betriebsablauf einzubinden gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ein Beispiel eines Praxisbetriebes zur Einbindung ist nachfolgende dargestellt:

  • Phase 1: Der Einstieg in ein zeitlich befristetes -1/2 bis 1 Jahr- Angestelltenverhältnis.
  • Phase 2: Diesem folgt eine Arbeitsgestaltung in Form einer GbR bis zur Rente des Hofabgebers
  • Phase 3: In dieser Phase wird eine Verpachtung organisiert oder die Übergabe per Hofübergabevertrag.