Junglandwirteprämie: OVG-Urteil schafft Chancen – aber noch keine Rechtssicherheit
80.000 € standen auf dem Spiel: Eine GbR beantragte die Junglandwirteprämie für den jüngeren Ehepartner (25 % Gesellschaftsanteil). Die Behörde lehnte ab – zu wenig Kontrolle.
Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (Az.: 10 LC 149/23) hat nun entschieden:
👉 Ein Vetorecht im Gesellschaftsvertrag reicht aus.
👉 Eine Mehrheit an Anteilen oder Stimmrechten ist nicht erforderlich.
Damit wird klar: Auch Minderheitsgesellschafter:innen können Anspruch auf die Förderung haben – sofern sie Entscheidungen nicht gegen ihren Willen hinnehmen müssen.
Spannend ist dabei: Deutschland hatte bereits vor der gesetzlichen Klarstellung (GAPDZG, 16. Juli 2021) in der Verwaltungspraxis festgelegt, dass ein Vetorecht ausreicht. Diese Praxis entsprach den unionsrechtlichen Vorgaben und den Zielen der EU-Förderregelung. Und trotzdem: Viele Behörden haben weiter eine „Mehrheit“ verlangt – und damit Fördergelder verwehrt.
Die Praxis bleibt daher widersprüchlich:
⚠️ Das Urteil ist nicht höchstrichterlich.
⚠️ Viele Landwirtschaftsämter arbeiten noch nach alten Prüfschemata.
⚠️ Wer betroffen ist, muss das Urteil aktiv ins Verfahren einbringen – oft erst per Widerspruch.
Auch in Beratungskreisen wird nach wie vor auf eine „50+-Regelung“ verwiesen. Das erscheint auf den ersten Blick pragmatisch, geht aber an der aktuellen Rechtsprechung vorbei. Entscheidend ist nicht die Kapitalmehrheit, sondern die wirksame Mitbestimmung – und die kann auch bei 25 % durch ein Vetorecht gesichert sein.
💡 Wer in der Praxis betroffen ist, könnte mit Hinweis auf das Urteil auch beim zuständigen Landratsamt oder der Bewilligungsstelle nach einer klaren Stellungnahme fragen. Das schafft Transparenz – und erhöht den Druck, die Entscheidungspraxis an die Rechtslage anzupassen.
Mein Fazit: Dieses Urteil zeigt, wie eng rechtliche Feinheiten mit der Praxis der Agrarförderung verknüpft sind. Gerade bei GbR-Verträgen ist eine fundierte Beratung unerlässlich – sie entscheidet nicht nur über Mitbestimmung, sondern auch über handfeste finanzielle Vorteile.
👉 Was meint ihr: Reicht der Druck aus der Praxis, damit die Verwaltung nachzieht – oder braucht es eine höchstrichterliche Entscheidung?